Projekt elektronischer Personalausweis
(September 2004 - Dezember 2004)
Der Personalausweis soll zu einem “elektronischen Personalausweis” weiterentwickelt werden. Dies beinhaltet die Erweiterung um biometrische Identifikationsdaten (analog zum elektronischen Reisepass), die Möglichkeit zum elektronischen Identitätsnachweis und die Option, den Ausweis zum Erstellen qualifizierter elektronischer Signaturen zu verwenden. Authentisierungs- und Signaturfunktion erhalten so ein weit verbreitetes Medium und können im E-Government und E-Business eingesetzt werden. Die Einführung des elektronischen Personalausweises ist ein Baustein der High-Tech-Strategie der Bundesregierung und wichtiger Bestandteil des E-Government-Programms 2.0.
Die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel und das institut für Informatik und Gesellschaft Abt. Telematik erstellt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern eine Studie, die sich umfassend mit den Rechtsfragen und Rahmenbedingungen des elektronischen Personalausweises auseinandersetzt. Dabei wird auf das Projekt “Machbarkeitsstudie Digitaler Personalausweis” aufgebaut, dessen Ergebnisse aktualisiert und fortgeschrieben werden. Inhaltlich befasst sich die Studie unter anderem mit den Möglichkeiten und Grenzen des elektronischen Identitätsnachweises, datenschutzrechtlichen Fragen, den Verbindungen zum Projekt Bürgerportale, der Einbindung von Zertifizierungsdiensteanbietern, haftungsrechtlichen Problemen, sowie Fragen des Kartellrechts und des Verbraucherschutzes.
Die Studie wird im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellt.
Projektleitung:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel